“Alles aus einer Hand” bei Firmengründung in Polen

Serviceorientierung durch unternehmensfreundlichen Bürokratieabbau: Mit Wirkung vom 31. März 2009 wird in Polen der “one-stop-shop” eingeführt. Das bedeutet, dass ab dem 31. März sämtliche Formalitäten zur Gründung eines Unternehmens in Polen an einer Stelle erledigt werden können.

Die für eine Firmengründung notwendigen Dokumente werden bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung eingereicht. Die Gemeindeverwaltung leitet sie dann an die zuständigen Stellen wie die Sozialversicherung oder das Finanzamt weiter. Ab dem 1. Juli 2011 soll es noch einfacher gehen: Dann wird der künftige Unternehmer nämlich seine Firma über das Internet registrieren können. (bw)

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*


*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>