Europäischer Gerichtshof weist Grundrechts- beschwerde der Preußischen Treuhand ab

23 Deutsche, vertreten durch die Preußische Treuhand GmbH, die wegen ihrer Vertreibung von ihrem Grundbesitz während des Zweiten Weltkriegs vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gegen Polen geklagt hatten, scheiterten. Das Gericht erklärte die Entschädigungsklagen für unzulässig. Seine Entscheidung begründete das Gericht damit, dass der heutige polnische Staat seinerzeit keine rechtliche Kontrolle über die damals zu Deutschland gehörigen Gebiete gehabt habe und daher auch nicht für die Vertreibung verantwortliche gemacht werden könne.

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